Leistungen

Vorgerichtliches Inkasso:

Das vorgerichtliche oder außergerichtliche Inkasso ist unser “Kerngeschäft“, hier sind wir der Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner und können durch unsere Erfahrung und Routine im Umgang mit dem Schuldner mit der notwendigen Konsequenz eine schnellstmögliche Realisierung der Forderung herbeiführen, möglichst ohne die Geschäftsbeziehung zwischen Mandant und Schuldner zu gefährden.

Telefoninkasso:

Der persönliche Kontakt ist für uns eines der wichtigsten Instrumente bei der Forderungsbeitreibung. Nur so können wir uns ein umfassendes Bild über die Gesamtsituation des Schuldners machen. Eine für beide Seiten akzeptable Ratenzahlung lässt sich hierbei am wirkungsvollsten vereinbaren. Auch erhobene Einwendungen des Schuldners können mit ihm erörtert werden und lassen sich in vielen Fällen beseitigen. Oftmals kann auch ein ausdrückliches Forderungsanerkenntnis erlangt werden.

Gerichtliches Mahnverfahren:

Als registrierter Rechtsdienstleister können wir Sie auch im gerichtlichen Mahnverfahren vertreten und Ihre Forderung rechtskräftig feststellen lassen. Dies geschieht im Vergleich mit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu erheblich geringeren Kosten, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:

Forderung über 2.000,00 €

Kosten Inkasso Brockmeyer: 25,00 € Vergütung zzgl. Gerichtskosten
Kosten Rechtsanwalt: 245,00 € Vergütung zzgl. Gerichtskosten

Zwangsvollstreckung:

Auch ein titulierter Anspruch erweist sich erst dann als wertvoll, wenn er auch – ggf. unter Anwendung von Vollstreckungsmaßnahmen – durchgesetzt werden kann. Wir führen die gesamte Mobiliar-Zwangsvollstreckung durch und veranlassen ggf. auch – unter Zuhilfenahme mit uns kooperierender Anwälte – die Durchführung der Zwangsvollstreckung in ggf. vorhandene Immobilien. Stets haben wir dabei im Auge, entsprechende Maßnahmen so gezielt einzusetzen, um das bestehende Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Langzeitüberwachung:

Lassen Sie Ihre bereits ausgeklagte und fruchtlos vollstreckte Forderung nicht im “Schrank einstauben“! Wir übernehmen die Langzeitüberwachung für Sie! Häufig erhalten wir Mandate, in denen – ohne Beachtung entstehender unnötiger Kosten – einfach Maßnahmen eingeleitet wurden, ohne sich vorher ein Bild über die Situation des Schuldners gemacht zu haben. Dadurch werden oft nur Kosten produziert, die der Gläubiger im negativen Fall aufwenden muss.

Wir bearbeiten und überwachen Ihre bereits titulierten Forderungen auf eigenes Kostenrisiko gegen Erfolgsvergütung.

Auskünfte:

Vor Einleitung einer jeden Maßnahme sollte das Kostenrisiko so klein wie möglich gehalten werden. Auch vor Vertragsabschluss sollten Sie sich über Ihren Vertragspartner und ggf. vorliegende Zahlungsstörungen informieren. Hierbei sind wir Ihnen auf Wunsch gern behilflich.

Adressermittlung:

Von der einfachen Anschriftenüberprüfung bis zur Detektei-Ermittlung können wir in jedem Verfahrensstadium eine passende und kostengünstige Ermittlungsmaßnahme einleiten.

Vertretung im Insolvenzverfahren:

Auf Wunsch können wir Sie auch im gesamten Insolvenzverfahren vertreten. Von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung über die Insolvenzanmeldung bis zur Restschuldbefreiung sowie in einem sich ergebenden Anfechtungsverfahren sind wir für Sie tätig.

Außendienst:

Inkasso vor Ort!
Sollten unsere Ermittlungen Hinweise darauf geben, dass ein Hausbesuch beim Schuldner erfolgversprechend sein könnte, ob evtl. pfändbare Gegenstände vorhanden sind oder aber ein persönliches Gespräch eine gütliche Erledigung herbeiführen kann, so werden auch derartige Maßnahmen von uns durchgeführt.

Debitorenservice:

Mahnservice auf Ihrem Geschäftspapier!
Wir möchten Sie bereits entlasten, bevor der eigentliche Inkasso- Prozess überhaupt begonnen hat. Gerne übernehmen wir Ihr komplettes Mahnwesen, auch um die rechtlichen Voraussetzungen für ein evtl. späteres Inkassomandat zu schaffen.

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